Masern

sind keine harmlose Kinderkrankheit, sondern eine schwere, hochansteckende Erkrankung und besonders schwerwiegend für Neugeborene, Säuglinge, Kleinkinder, Schwangere und Erwachsene. 

Eine Impfung schützt vor Erkrankung und möglichen schweren Krankheitsfolgen:

• Symptome bei Masern sind hohes Fieber, typischer Hautausschlag (rote, grobflächige Flecken) und Bindehautentzündung. 

• 1 von 4 Erkrankten wird ins Krankenhaus eingeliefert. 
• 1 von 5 Erkrankten hat schwere Krankheitsverläufe z. B. Bronchitis, Mittelohrentzündung, Lungenentzündung. 

• 1 von 1000 Krankheitsfällen nimmt einen tödlichen Verlauf (auch in Österreich). 

• Bei 1 von 600 Fällen kommt es bei Säuglingen unter 1 Jahr zu einer speziellen Form der Gehirnentzündung (SSPE, subakutsklerosierende Panencephalitis), die auch erst Jahre nach der Masernerkrankung ausbrechen kann und zu einem fortschreitenden Funktionsverlust des Nervensystems mit tödlichem Ausgang führt. Die Impfung im Überblick: 

• Langanhaltender Schutz vor Erkrankung, schweren Verläufen und Folgeerkrankungen durch die zweimalige Impfung ab dem vollendeten 9. Lebensmonat. 

• Die Impfung ist für alle Altersgruppen an öffentlichen Impfstellen kostenlos, hochwirksam und in der Regel sehr gut verträglich. 

• Fehlende Impfungen sollen jedenfalls nachgeholt werden, wenn kein ausreichender Schutz (2 schriftlich bestätigte Masernimpfungen oder Nachweis schützender Antikörper mittels Bluttest) besteht. Es gilt: 

• Masern führen zu einer 2–3 Jahre anhaltenden, deutlichen Schwächung des Immunsystems und erhöhen so das Risiko, an anderen Infektionskrankheiten zu sterben.
 

• Wer nicht gegen Masern geimpft ist, kann nach Kontakt mit einer an Masern erkrankten Person von der Gesundheitsbehörde bis zu 21 Tage vom Besuch öffentlicher Einrichtungen ausgeschlossen werden (u. a. vom Arbeitsplatz, Kindergarten, Schule, Hort).

Quelle:  Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK )